Möchte man hierzulande und in der EU einen Anhänger benutzen, so genügt die Klasse B, solange die addierten zulässigen Gesamtmassen der Fahrzeuge des Zuges 3,5 Tonnen nicht überschreiten. Absolviert man zusätzlich die Klasse B96, so ist darf der Zug 4,25 Tonnen nicht überschreiten. So ergibt sich, um größere Anhänger anhängen zu können, die Notwendigkeit der […]